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Erinnerung für alle Nutzer von Kleinkraftfahrzeugen: Versicherungskennzeichen wechseln

Vor gut zwei Wochen hieß es: Alles neu macht der März oder auch - aus SCHWARZ wird BLAU. Im Straßenverkehr stand ein Farbwechsel an.

Seit Freitag, 1. März 2024, brauchen versicherungspflichtige Kleinkraftfahrzeuge ein neues Kennzeichen. Es stand ein Wechsel der Farbe schwarz auf blau an. Die entsprechenden Kennzeichen bekommen Sie bei Ihren Versicherungen.

Leider stellt die Polizei aktuell fest, dass viele betroffene Verkehrsteilnehmer noch mit dem alten und ungültigen Versicherungskennzeichen fahren. Die Polizei möchten also Kleinkraftfahrzeugfahrer daran erinnern, nur mit gültigen Kennzeichen am Straßenverkehr teilzunehmen:

Das betrifft:

• Kleinkrafträder (Roller, Mofas, Mopeds usw.), Quads und Trikes, E-Tretroller mit maximal 50 ccm und 45 km/h
• Elektrofahrräder (E-Bikes und Pedelecs) mit Unterstützung bei mehr als 25 km/h oder mit Motor mit über 6 km/h und bis zu 45 km/h
• Krankenrollstühle mit Motor

Fahren Sie weiter mit schwarz anstatt blau, ist das ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und damit eine Straftat.

Quelle: Polizei Kreis Warendorf | Foto: Symbolfoto/Christopher Neef auf Pixabay

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