Zur Eröffnung der Maikirmes am Donnerstag, 1. Mai, sowie am verkaufsoffenen Sonntag, 4. Mai, entfällt am Kerkmannplatz die übliche Parkzeitkontrolle.
An beiden Tagen kann der Parkplatz ohne Zeitbegrenzung genutzt werden – ideal für alle Besucherinnen und Besucher der Kirmes und der Innenstadt.
Statt der sonst geltenden 90 Minuten darf an diesen beiden Tagen also länger geparkt werden, ohne dass eine Vertragsstrafe droht.
Quelle: Stadt Ahlen
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Siehe auch:
👉 Parken in der Innenstadt
👉 Ahlener Maikirmes