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Rechtsänderungen im Zulassungswesen zum 1. September 2023

Ab dem 1. September 2023 ergeben sich im Zulassungswesen Rechtsänderungen bei den Gebühren. Darauf weist das Amt für öffentliche Sicherheit, Ordnung und Straßenverkehr des Kreises hin.

So ändert sich die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt), in welcher u. a. die Gebühren für Fahrzeugzulassungen geregelt sind. Hiernach erhöhen sich z. B. die Gebühren für Zulassungen, bei denen ein Kennzeichen neu zugeteilt wird, von 27 Euro auf 30 Euro. Auch die Gebühren für die Wiederzulassung von abgemeldeten Fahrzeugen oder die Umschreibung von Fahrzeugen aus anderen Zulassungsbezirken erhöhen sich. Am deutlichsten werden die Gebühren für die Abmeldung eines Fahrzeugs steigen: hier ist eine Erhöhung der Grundgebühr von 6,90 Euro auf 15,90 Euro vorgesehen.

(Kreis Warendorf)

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